Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wir nehmen gerne Ihre getragenen Kleider, Schuhe, Taschen und Accessoires auf Kommissionsbasis entgegen. Die Ware die Sie uns bringen ist saisonal, modisch und in einwandfreiem Zustand und wurde von Ihnen vorgängig frisch gewaschen und gebügelt.

 

2. Ware mit Flecken oder Mängel, die erst nachträglich festgestellt werden, können ohne Rücksprache durch die Härzstück GmbH entsorgt werden.

 

3. Die Ware bleibt 3 Monate oder je nach Vereinbarung im Geschäft.

 

4. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält die Kundin auf der verkauften Ware 40% des erzielten Verkaufspreises.

 

5. Die Härzstück GmbH legt den Verkaufspreis fest. Gegen Ende der Saison wird die Ware für den Ausverkauf  reduziert. Dies in der Regel bis zu 50%.

 

6. Nach Ablauf der Kommissionszeit wird nicht verkaufte Ware grundsätzlich einer wohltätigen Organisation gespendet.

 

7. Für Feuer, Diebstahl und Elementarschäden wird nicht gehaftet.

 

8. Das Kundenguthaben, das bis 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Saison nicht abgeholt wurde, verfällt zu Gunsten der Härzstück GmbH.

 

 

 Gültig ab 1.1.2018